Zivilinterniertenkarte

Bedingt durch die rechtliche Ausgangssituation des Deutschen Reichs, das seit 09.11.1918 bedingt durch Okkupation und Rechtssuspension handlungsunfähig aber nicht erloschen ist, ist das Ausfüllen der Zivilinternierten Karte nach Genfer Konvention verpflichtende Lebendmeldung der Angehörigen des Deutschen Reiches, entgegen dem Status „verschollen auf hoher See“ im Handelsrecht HGB, der Zugehörigen des Deutschen Reichs  ( nicht der Weimarer Republik nicht des Dritten Reiches weder der fortgeführten Kolonie des dritten Reiches BRD ). Dies dient dazu sich explizit von den Handlungen der eingesetzten Besatzungsverwaltungen des jeweiligen  Besatzers ( Triple Entente, Drittes Reich, Allierten der vier Mächte und später der drei Mächte ) zu distanzieren. Sie melden sich von ihrem handlungsunfähigen originären Völkerrechtsubjekt als holistische Weltanschauungsgemeinschaft über die Vorgaben der Genfer Konvention mittels der Zivilinterniertenkarte beim Internationalem Roten Kreuz in Genf als derivatives Völkerrechtsubjekt einer scholastischen Religionsgemeinschaft.

Geschichtlich liegt hier der wesentlichste Schlüssel zum Verständnis des Bismarckschen Kulturkampfs dessen ausschließliches Ziel die bis heute nicht bemerkte „Vernichtung“ des Protestantismusses am 09.11.1918 gewesen ist, welche durch bayrisches Konkordat 1924 und Preußenkonkordat 1929 und finalem illegalem Reichskonkordat 1933 mit einem staatenlosen ehemaligen Österreicher 1933 „endete“.

Die abrahamitisch semitisch jesuitische Drecksmischpoche um Bruder Jakob hat allerdings WOHLMÖGLICH das Thema der Genealogien der zwei Jesusknaben aus Matthäus Evangelium und Lukas Evangelium ebenso vergessen wie Yahushas Worte in

Evangelium Johannes 8 / 58 

EHE ABRAHAM WURDE BIN ICH  

Dabei ist es äusserst aufschlussreich, dass das Deutsche Rote Kreuz, vermutlich ausschließlich als Franchise Unternehmen des internationalen Roten Kreuzes in Form eines derivativen Völkerrechtsubjekts als scholastische Religionsgemeinschaft in Genf, die Verantwortung der Bearbeitung und Verwaltung dieser Zivilinterniertenkarte schriftlich dokumentiert im Jahr 2018 nicht in ihrem Betätigungs- und Legitimationsfeld sieht und im Jahr 2022 behauptet dieses Dokument sei mittlerweile obsolet.

Die IV Genfer Abkommen vom 12 August 1949 und das dazugehörige III  Zusatzprotokoll vom  8 Dezember 2005 schützt Zivilipersonen,  die sich in Feindeshand – im eigenem oder in einem besetzten Gebiet befinden und definiert das dementsprechende Schutzzeichen in Form des roten Kristalls.  

Seit der Okkupation am 28.10.1918 und dem Rechtsstillstand und dem 09.11.1918 dem Stillstand der Rechtspflege trat die Rechtssuspension ein, die seit diesem Zeitpunkt das gültige Recht unseres originären Völkerrechtsubjekts als holistische Weltanschauungsgemeinschaft in das fortgeführte geltende Recht wandelte.

Die vom jeweiligen Besatzer eingesetzten Besatzungs-                  verwaltungen sind Verwaltungen der Feindeshand im eigenem Land.

Die Dramatik der besetzten Gebiete in Polen ( immer noch völkerrechtlich unter russischer Verwaltung da kein völkerrechtlicher Friedensvertrag ) und der heutigen Tschechei  ,( Hultschiner Ländchen ), sind Bestandteil des weiter fortgeführten Besatzungsstatus in Form der Aufrechterhaltung der UN Feindstaatenklausel ( Näheres siehe im Impressum ). Erst wer im 20 Juli 1933 und dem Reichskonkordat mit einem staatenlosen ehemaligen Österreicher sowie dem scheinheiligen Stuhl der Romkirche des Vatikans, die nicht die heilige katholische Kirche ist, erkennt das die damalige Besatzungsverwaltung Weimarer Republik unter Legitimation des Besatzers Triple Entente den Staffelstab an den Lenktorpedo jesuitischer und freimaurerischer Interessenten Adolf Hitler als diktatorischen Besatzungsverwalter übergab, erkennt auch die multiplen Hintergründe des 14.10.1933, dem Austritt aus dem Völkerbund. Denn hier ging es nicht mehr nur darum die Reparationszahlungen des Versailler Vertrages von 1919 auszuschließen , sondern hier liegt die Planung eines Ecksteins mittels ihres Baumeisters Hiram Abif zur Staatsgründung Israels in Form der sehr bald gegründeten UN deren erster großer Akt die UN Teilungserklärung 1947 bzgl. Israel und Palästina gewesen ist. Die Zivilinterniertenkarte ist bis zum völkerrechtlichen Friedensvertrag weiterhin gültig und die Kanzlerakte ist keine Erfindung von Gerd – Helmut Komossa . Deutschland ist nicht identisch mit Germany weder identisch mit der BRD. Das rote Kreuz in Deutschland hat „eindrucksvoll“ bewiesen wie es mit seinen verpflichteten Aufgaben aus der Genfer Konvention im Völkerrecht umgeht.

 

Das Kernthema dieser Meldung über die Zivilinterniertenkarte ist die damit verbundene Mitgliedschaft beim roten Kreuz, da dieses die Angehörigen des handlungsunfähigen originären Völkerrechtsubjekts als holistische Weltanschauungsgemeinschaft in ihrem derivativen Völkerrechtssubjekt als scholastische Religionsgemeinschaft als lebendes nicht mehr verschollenes Mitglied, nach Vorgaben der Genfer Konvention, zu führen hat. Daher hat die Zivilinterniertenkarte auch im Urdokument mit Familiennamenfeld Ihre ausschließliche Wirkmächtigkeit.

Die dadurch wieder erlangte natürliche Person ( Der bürgerliche Tod findet nicht statt ) über den Staatsangehörigkeitsausweis kann nicht reisen und ist weiterhin bis zum völkerrechtlichen Friedensvertrag zivilinterniert. Es reist generell  die versicherte juristische Person über Reisepass und Personalausweis als Indiz  (nicht aber als Beweis) der deutschen Staatsangehörigkeit.  

 

 

 

 

IRC-Karte_Roberto_Blanco.pdf

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