Nach gesetzlicher Vorgabe im Sinne der BRD sind nur nachgewiesenen Deutsche nach Art. 116.1 Grundgesetz wahlberechtigt. Nachdem der Vorsitzende des Vereins für den Weltfrieden Ralf Gorlt bei unterschiedlichen Wahlkommissionen innerhalb der Alliierten Wirtschaftszonen (Tarnbegriff „Bundesländer“) die Wählerlisten vor der Wahl, bezüglich der Überprüfung der Wahlberechtigung, 14 Tage vor der Wahl zur Einsicht angefordert hat, stellte er fest, daß eine diesbezügliche Überprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben im Sinne der BRD überhaupt nicht vorgesehen ist. Ein Abgleich mit dem Bundesverwaltungsamt in Köln, welches für die Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern eingerichtet wurde, findet nicht statt. Die Wahlanfechtungen aller Wahlen (seit 2021) führten zumindest zu einer vermeintlichen Klageannahme seitens des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen, welches die Klage aufgrund der angeblich mangelnden Berechtigung wegen einer nicht vorhandene Wohnhaft im Einzugsgebiet der Freien Hansestaat Bremen, ablehnte.
Aus diesen Ereignissen ergaben sich mehrere Verfassungsklagen des Ralf Gorlt bezüglich der Nichteinhaltung des Wahlgesetzes im Sinne der BRD, sowie eine Klage durch Olaf Klenke, bezüglich der Nichteinhaltung des Artikels 33 des Grundgesetzes. Dies gilt auch für Stadtstaaten in Form von Alliierten Wirtschaftszonen (Britische Zone für die Hansestadt Bremen) nach Vorgabe des Art. 133 des Grundgesetzes. Da das Grundgesetz im Sinne der BRD oberste Rechtsordnung (Bundesrecht) als „Verfassung“ (nicht die Verfassung von Deutschland als Ganzes) darstellt. Damit wird die generelle Regel, daß Bundesrecht Landesrecht bricht, verletzt und billigend in Kauf genommen, daß die Aufrechterhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne der BRD vorsätzlich nicht mehr bedient wird. Hiermit schützt der Chef des Staatsch[(m)]utzes THOMAS HALDENWANG aus Köln-Chorweiler sehr wohl die Interessenten seiner Krawatte, aber nicht die Interessen von DEM DEUTSCHEN VOLKE (in Anlehnung an die Inschrift des Reichstags, der eben nicht der Bundestag ist).
THOMAS HALDENWANG BENENNT SEINEN WAHREN ARBEITGEBER UND NIEMAND WILL DIE ZEICHEN ERKENNEN.
BARBERA LERNER SPECTRE BENENNT DIE AGENDA UND VON WEM SIE AUSGEHT.
DIE EHEMALIGE ISRAELISCHE MINISTERIN UND JESH DIN GRÜNDERIN SHULAMIT ALONI SAGT WAS PHASE IST.
Korrespondenzverlauf Staatsgerichtshof Bremen:
21.11.2023 – Schreiben nach Bremen – Olaf Klenke
04.12.2023 – Schreiben nach Bremen – Olaf Klenke
06.12.2023 – Staatsgerichtshof, Bremen – Antwortschreiben
14.01.2024 – Beschwerdebefugnis mit Faxbestätigung – Olaf Klenke
26.01.2024 – Staatsgerichtshof, Bremen – Antwortschreiben
Korrespondenzverlauf Bundesverfassungsgericht Karlsruhe:
13.02.2024 – Verfassungsklage nach BVG Karlsruhe – Olaf Klenke
26.02.2024 – Verfassungsklage nach BVG Karlsruhe, zweite Zusendung – Olaf Klenke
13.03.2024 – Verfassungsklage nach BVG Karlsruhe, dritte Zusendung – Olaf Klenke
28.03.2024 – Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe – Eingangsbestätigung
16.04.2024 – Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe – Urteilsausfertigung
17.04.2024 – Schreiben nach BVG Karlsruhe – Olaf Klenke